AGBs
Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichniss
1. Allgemeines
Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen.
Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich.
Die einzelnen Leistungen, zu denen Skipässe berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht.
Das Unternehmen, das den Skipass verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter.
Vertragspartner ist jeweils nur jenes Bergbahnunternehmen, dessen Anlagen und Pisten der Inhaber des Skipasses gerade benutzt.
Eine Haftung der übrigen Bergbahnunternehmen der Silvretta Arena besteht nicht.
Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur das jeweilige Unternehmen verpflichtet.
So wird das Skigebiet auf Schweizer bzw. österreichischer Seite von verschiedenen Gesellschaften betrieben.
Unsere Skipässe unterliegen grundsätzlich dem Zugangskontrollsystem „Photocompare“.
Das heisst, dass bei den Drehkreuzen der Zubringerbahnen fallweise ein Foto des Skipassinhabers angefertigt wird, welches in der Folge mit Bildern, die beim Durchschreiten technisch entsprechend
ausgestatteter Drehkreuze im Skigebiet stichprobenartig gemacht werden, abgeglichen werden kann.
Die entsprechenden Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht.
Mit dem Kauf eines Skipasses erteilen Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung im beschriebenen Sinn.
Es können auch tageweise gültige Skipässe erworben werden, die technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten der Drehkreuze keine
Lichtbilder angefertigt werden (diese Skipässe werden von unserem Liftpersonal ebenfalls stichprobenartig kontrolliert).
Wir bitten um Verständnis, dass unser Kassapersonal ermässigte Skipässe nur nach Vorlage der entsprechenden Dokumente (Gästekarte, Lichtbildausweis …) ausgeben darf.
Alle Skipässe ab 2 Tagen werden gegen Kaution von 5 Euro auf KeyCards ausgestellt.
Rückgabemöglichkeiten für unbeschädigte KeyCards und Rückerstattung der Kaution bei den Seilbahnkassen, der Gäste-Info Samnaun sowie auf freiwilliger Basis bei Vermietern.
Bitte achten Sie beim Kauf, wo Ihr Skipass gültig ist bzw. sein soll! Sollten Sie mit Ihrem Skipass in ein hierfür nicht angeschlossenes Gebiet fahren (auch wenn preislich kein Unterschied besteht), ist das Ticket ungültig und wird nicht rückerstattet.
Im Übrigen gelten die für die einzelnen Bahnen/Lifte erlassenen Beförderungsbedingungen.
2. Wichtiger Hinweis zu unseren Tarifen
Grundlage unserer Tarife sind die Preise der Silvrettaseilbahn AG, Ischgl in Euro (einheitlicher Preis im Skigebiet).
Die Umrechnung der Euro-Tarife erfolgt zum von der Bergbahnen Samnaun AG an der Kassa und auf der Homepage publizierten Wechselkurs und kann im Laufe der Saison angepasst werden.
Kursdifferenzen werden nicht rückerstattet!
3. Akzeptierte Zahlungsmittel
Bar (CHF und Euro), Reka-Checks, Kreditkarten (Europay, Visa), Reka-Card.
4. Elementarereignisse
Keine Rückvergütung oder Preisreduktion bei Teilöffnung, vorzeitiger Abreise oder Stillstand von Anlagen bzw. Pistensperren aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen (Witterung, Wind, Lawinengefahr, Elementarereignisse, behördlich angeordneter Betriebsschliessung u.a.).
5. Rückerstattung
Falls das Bergbahnunternehmen seine Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tickets oder die Nutzung von Anlagen nicht erbringt, oder teilweise nicht erbringt, und zwar dauerhaft oder nur vorübergehend, hat der Kunde keinerlei Ansprüche (insbesondere keine Rückerstattungsansprüche oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bergbahnunternehmen).
Dies gilt insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder -einstellungen oder Pisten- und Wegsperrungen in folgenden Fällen:
- Zufall
- höhere Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks
- behördliche Anordnungen oder Restriktionen (unter anderem infolge Strommangellage)
- freiwillige Einschränkungen aufgrund von besonderen Umständen (unter anderem infolge Sparappellen der Behörden wegen Strommangellage)
- Pandemie oder Epidemie
Rückerstattung bei Skiunfall
Bei Skiunfällen kann der Kaufpreis für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen anteilsmässig rückerstattet werden.
Die Rückerstattung erfolgt ausschliesslich bei Skiunfall, nur an die verunfallte Person, und erfordert die Rückgabe des Skipasses sowie die Vorlage des Kaufbelegs und des Arztzeugnisses (vom Talarzt).
Sie erfolgt nur dann, wenn der Skipass nach dem Unfall nicht mehr verwendet wurde und ist auf die dem Tag des Unfalles folgenden Tage beschränkt.
Eine Rückerstattung für die Skipässe von Begleitpersonen einer verunfallten Person ist nicht möglich.
Nach Saisonende sind keine Rückerstattungen mehr möglich.
Rückerstattung erfolgt ausschliesslich per Überweisung auf das Bankkonto nach Überprüfung allfälliger offener Rechnungen aus Pistenrettungs- und Ambulanzdiensten.
6. Ersatz für verlorene und beschädigte Skipässe
Für verloren gegangene oder beschädigte Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens drei Tagen kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 11 Euro (zzgl. Kaution von 5 Euro) ein neuer Skipass ausgestellt werden.
Die Neuausstellung erfordert die Vorlage des Sperrbelegs und eines amtlichen Lichtbildausweises.
Wenn der Skipass am Tag der Verlustanzeige bereits verwendet wurde, beschränkt sich die Gültigkeitsdauer des neu ausgestellten Skipasses auf die diesem Tag folgenden Tage.
Defekte Skipässe (ohne erkennbare äussere Beschädigung) können nur bei Vorlage des Kaufbelegs erneuert werden.
7. Vergessener Skipass
Es gilt bei vergessenem Skipass eine Kulanz von 1 Tag.
In diesem Fall muss eine Tageskarte zum Normaltarif gekauft werden, die gegen eine Bearbeitungsgebühr von 11 Euro rückerstattet wird, sofern der vergessene Skipass am betroffenen Datum unbenutzt ist.
Die Rückerstattung kann nur durch die verkaufende Gesellschaft erfolgen.
8. Limitierung der Kartenausgabe
Das Unternehmen behält sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Tickets zu limitieren.
Preisänderungen, auch tageweise, insbesondere bei Veranstaltungen, bleiben dem Unternehmen vorbehalten.
9. Kinderbeförderung mit Sesselbahnen
Kinder unter 1,10 m Körpergrösse: Beförderung nur auf dem Schoss eines Erwachsenen.
Kinder mit Körpergrösse zwischen 1,10 m und 1,25 m: Beförderung mit Sessellift nur in Begleitung (Nebensitz) eines Erwachsenen.
10. Die Beförderung von Gleitschirm, Skibob
und anderer sperriger Sportgeräte mit Sesselbahnen ist untersagt.
Der Transport von Hängegleitern ist nicht möglich.
Starts, Landungen und Überflüge (auf und im Bereich von geöffneten Pisten und Seilbahnanlagen) sind nicht erlaubt.
11. Beförderung von Hunden
mit Beisskorb und Leine ist im Twinliner, bei der Silvretta-, Fimba- und Pardatschgratbahn möglich.
Die Beförderung von Hunden mit Sesselbahnen ist untersagt.
Freilaufende Hunde auf Pisten sind verboten.
12. Kartenmissbrauch lohnt sich nicht!
Unbefugterweise an Dritte weitergegebene sowie verloren gemeldete Skipässe sind an den Kartenlesern gesperrt.
In unserem Skigebiet werden regelmässig Kartenkontrollen durchgeführt.
Wer im Skigebiet ohne gültigen Skipass angetroffen wird, hat neben erheblichen finanziellen Folgen (Nachkauf Skipass, Geldbusse in Höhe des doppelten Kartenpreises) auch mit einer Strafanzeige zu rechnen!
13. Betriebszeiten, Pistenschluss
Zubringer L1/L2: erste Bergfahrt um 8.15 Uhr, letzte Bergfahrt um 16.00 Uhr, letzte Talfahrt um 17.00 Uhr
Anlagen im Skigebiet: 9.00 – 16.00 Uhr
Alp Trider Sattelbahn (N6): 8.30 – 16.30 Uhr Änderungen vorbehalten.
Bitte beachten Sie die Schliessungszeiten der Bahnen und Lifte.
Nach der Betriebseinstellung sind Samnaun und Ischgl nur noch über die Strassenverbindung (Bus, Taxi …) erreichbar.
Mit witterungsbedingten Anlagenschliessungen und eingeschränktem Skibetrieb ist insbesondere zu den Randzeiten der Wintersaison zu rechnen.
Die Benützung des gesamten Skiraumes nach Pistenschluss ist lebensgefährlich und daher strengstens verboten.
In dieser Zeit finden regelmässig Lawinensprengungen sowie die Pistenpräparierung (zum Teil auch mit für den Skifahrer nicht sichtbaren Windenseilen) statt und es gibt keine Kontrollfahrten des Pistendienstes mehr.
14. Skitourengeher
Skitouren gehen ist auf den Pisten ausserhalb der Betriebszeiten (17.00 Uhr bis 09.00 Uhr) verboten.
15. Es ist auch deine Natur!
Aus Naturschutzgründen ist eine Abfahrt über den Nordrücken des Piz Val Gronda (Richtung Stütze 2) aufgrund der dort vorkommenden seltenen Pflanzen verboten.
16. Datenschutz
Rechtliche Hinweise zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter: https://bergbahnen-samnaun.ch/win/datenschutzerklaerung/
17. Parkplätze
Für Skifahrer sind die Parkplätze an der Talstation kostenlos (Parken nur von 7.00 bis 19.00 Uhr erlaubt).
Das Abstellen von Wohnmobile oder Campingwagen ist auf dem Bergbahnparkplatz verboten.
18. Skibusse
Die Benützung der Skibusse innerhalb Samnaun ist kostenlos.
Der Skibus nach Pfunds/Spiss ist nur mit gültigem Skipass kostenlos.
Alle Skipässe berechtigen zur kostenlosen Benützung auf der Strecke Landeck – See – Kappl – Ischgl – Galtür.
Zu Saisonbeginn und -ende eingeschränkter Bustransfer.
19. Pisten- & Rettungsdienst
Tel. +41(0)81 861 86 51
Achtung: Nur die markierten und geöffneten Skipisten werden überwacht!
Bergungskosten sind nicht im Skipasstarif enthalten (Unkostenbeitrag CHF 250,- + evtl. Ambulanz und Arztkosten).
Meldestellen: SOS-Station (im Gebäude der Bergstation L2), Bahnen, Schlepplifte und Restaurants.
Bei Meldung Nummer der Abfahrt angeben.
20. Ermässigungen
AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS ERFORDERLICH!
Kinderermässigung: für alle unter 17 Jahren (Stichtag = Geburtsdatum)
Mit Gästekarte von Samnaun oder Spiss: unter 10 Jahren in Begleitung eines Elternteils frei
Ohne Gästekarte von Samnaun oder Spiss: unter 8 Jahren in Begleitung eines Elternteils frei
Seniorenermässigung (Stichtag = Geburtsdatum):
ab dem vollendetem 65. Lebensjahr
ab dem vollendetem 80. Lebensjahr gilt der Kindertarif
Invalidenermässigung: ab einem dokumentierten Invaliditätsgrad von 70 % (Kindertarif)
ACHTUNG: Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ist bei jeder Art von Ermässigung nötig.
Gruppen: Regelung 20 + 1
Gruppen erhalten beim gemeinsamen Kauf durch einen Reiseleiter/Busfahrer von 20 Skipässen derselben Personenkategorie und Kartengültigkeit einen Skipass mit der gleichen Berechtigung kostenlos.
Jugend- und Schülergruppen erhalten den Kindertarif bis zum vollendetem 19. Lebensjahr.
Zusätzlich erhält der Buschauffeur gegen Vorlage seines Fahrausweises eine Fussgänger-Freikarte (Strassenkleidung) bzw. einen kostenlosen Skipass (Bezug nur in Skiausrüstung).
21. Tarifbestimmungen
Den in den Liftinfos angeführten Preisen liegt eine Kalkulation mit Stand Mai 2023 zugrunde.
Tatsächlich kann jedoch die weitere Entwicklung der für diese Kalkulation massgeblichen Faktoren (z.B. Energiekosten, Inflation etc.) zum momentanen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.
Daher kann es unter Umständen notwendig werden die Preise bei entsprechenden Entwicklungen neu zu kalkulieren.
Wir müssen uns daher vorbehalten, dass die Preise zu einem späteren Zeitpunkt, natürlich jedenfalls vor dem Kauf eines Skipasses, angepasst werden.
Jedenfalls ist dann der zu diesem (späteren) Zeitpunkt verlautbarte Preis zu entrichten.