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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Die Silvretta Arena erstreckt sich über Schweizer und österreichisches Staatsgebiet. In Bezug auf die Pisten und Anlagen auf österreichischer Seite ist Vertragspartnerin ausschließlich die Silvrettaseilbahn AG; die Bergbahnen Samnaun AG tritt hier lediglich als Vertreterin ihres österreichischen Partnerunternehmens auf. Dies gilt sinngemäss für den Verkauf des Silvretta Skipasses sowie sonstiger Verbundkarten durch die Bergbahnen Samnaun AG, soweit diese Beförderungstickets in anderen Skigebieten genutzt werden. Eine allfällige Haftung aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen für die Benützung von Anlagen, Pisten und Skirouten trifft daher ausschließlich jenes Unternehmen, das diese Anlagen, Pisten und Skirouten betreibt. Unsere Skipässe unterliegen grundsätzlich dem Zugangskontrollsystem „Photocompare“. Das heisst, dass bei den Drehkreuzen der Zubringerbahnen fallweise ein Foto des Skipassinhabers angefertigt wird, welches in der Folge mit Bildern, die beim Durchschreiten technisch entsprechend ausgestatteter Drehkreuze im Skigebiet stichprobenartig gemacht werden, abgeglichen werden kann. Die entsprechenden Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht. Mit dem Kauf eines Skipasses erteilen Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung im beschriebenen Sinn. Es können auch tageweise gültige Skipässe erworben werden, die technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten der Drehkreuze keine Lichtbilder angefertigt werden (diese Skipässe werden von unserem Liftpersonal ebenfalls stichprobenartig kontrolliert). Wir bitten um Verständnis, dass unser Kassapersonal ermässigte Skipässe nur nach Vorlage der entsprechenden Dokumente (Gästekarte, Lichtbildausweis …) ausgeben darf. Alle Skipässe ab 2 Tagen werden gegen Kaution von CHF 5 auf KeyCards ausgestellt. Rückgabemöglichkeiten für unbeschädigte KeyCards und Rückerstattung der Kaution bei den Seilbahnkassen, der Gäste-Info Samnaun sowie auf freiwilliger Basis bei Vermietern. Im Übrigen gelten die für die einzelnen Bahnen/Lifte erlassenen Beförderungsbedingungen.
2. Akzeptierte Zahlungsmittel Bar (CHF und Euro), Reka-Checks, Reka Card, Kreditkarten (Mastercard, Visa), Bank- & Debitkarten.Bezahlung in Euro ist ausschliesslich in bar möglich, Kartenzahlungen erfolgen immer in CHF.
3. Elementarereignisse Keine Rückvergütung oder Preisreduktion bei Teilöffnung, vorzeitiger Abreise oder Stillstand von Anlagen bzw. Pistensperren aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen (Witterung, Wind, Lawinengefahr, Elementarereignisse, behördlich angeordneter Betriebsschliessung u.a.).Keine Preisreduktion bei geschlossenen Anlagen in Galtür, Kappl, See (Saisonanfang und -ende).
4. Rückerstattung Falls das Bergbahnunternehmen seine Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tickets oder die Nutzung von Anlagen nicht erbringt, oder teilweise nicht erbringt, und zwar dauerhaft oder nur vorübergehend, hat der Kunde keinerlei Ansprüche (insbesondere keine Rückerstattungsansprüche oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bergbahnunternehmen). Dies gilt insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder -einstellungen oder Pisten- und Wegsperrungen in folgenden Fällen:
Rückerstattung bei Skiunfall: Bei Skiunfällen kann der Kaufpreis für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen anteilsmässig rückerstattet werden. Die Rückerstattung erfolgt ausschliesslich bei Skiunfall, nur an die verunfallte Person, und erfordert die Rückgabe des Skipasses sowie die Vorlage des Kaufbelegs und des Arztzeugnisses (vom Talarzt). Sie erfolgt nur dann, wenn der Skipass nach dem Unfall nicht mehr verwendet wurde und ist auf die dem Tag des Unfalles folgenden Tage beschränkt. Eine Rückerstattung für die Skipässe von Begleitpersonen einer verunfallten Person ist nicht möglich. Nach Saisonende sind keine Rückerstattungen mehr möglich.
5. Ersatz für verlorene und beschädigte Skipässe Für verloren gegangene oder beschädigte Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens drei Tagen kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 11.- (zzgl. Kaution von CHF 5.-) ein neuer Skipass ausgestellt werden. Die Neuausstellung erfordert die Vorlage des Sperrbelegs und eines amtlichen Lichtbildausweises. Wenn der Skipass am Tag der Verlustanzeige bereits verwendet wurde, beschränkt sich die Gültigkeitsdauer des neu ausgestellten Skipasses auf die diesem Tag folgenden Tage. Defekte Skipässe (ohne erkennbare äussere Beschädigung) können nur bei Vorlage des Kaufbelegs erneuert werden.
6. Vergessener Skipass Es gilt bei vergessenem Skipass eine Kulanz von 1 Tag. In diesem Fall muss eine Tageskarte zum Normaltarif gekauft werden, die gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 11.- rückerstattet wird, sofern der vergessene Skipass am betroffenen Datum unbenutzt ist. Die Rückerstattung kann nur durch die verkaufende Gesellschaft erfolgen.
7. Limitierung der Kartenausgabe Das Unternehmen behält sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Tickets zu limitieren. Preisänderungen, auch tageweise, insbesondere bei Veranstaltungen, bleiben dem Unternehmen vorbehalten.
8. Kinderbeförderung mit Sesselbahnen Kinder unter 1,10 m Körpergrösse: Beförderung nur auf dem Schoss eines Erwachsenen. Kinder mit Körpergrösse zwischen 1,10 m und 1,25 m: Beförderung mit Sessellift nur in Begleitung (Nebensitz) eines Erwachsenen.
9. Die Beförderung von Gleitschirm, Skibob... ...und anderer sperriger Sportgeräte mit Sesselbahnen ist untersagt. Der Transport von Hängegleitern ist nicht möglich. Starts, Landungen und Überflüge (auf und im Bereich von geöffneten Pisten und Seilbahnanlagen) sind nicht erlaubt.
10. Beförderung von Hunden... ... mit Beisskorb und Leine ist im Twinliner, bei der Silvretta-, Fimba- und Pardatschgratbahn möglich. Die Beförderung von Hunden mit Sesselbahnen ist untersagt. Freilaufende Hunde auf Pisten sind verboten.
11. Drohnenflüge Die private Nutzung von Drohnen ist im gesamten Skigebiet aus Sicherheitsgründen verboten.
12. Kartenmissbrauch lohnt sich nicht! Unbefugterweise an Dritte weitergegebene sowie verloren gemeldete Skipässe sind an den Kartenlesern gesperrt. In unserem Skigebiet werden regelmässig Kartenkontrollen durchgeführt. Wer im Skigebiet ohne gültigen Skipass angetroffen wird, hat neben erheblichen finanziellen Folgen (Nachkauf Skipass, Geldbusse in Höhe des doppelten Kartenpreises) auch mit einer Strafanzeige zu rechnen!
13. Betriebszeiten, Pistenschluss Zubringer L1/L2: erste Bergfahrt um 8.15 Uhr, letzte Bergfahrt um 16.00 Uhr, letzte Talfahrt um 17.00 Uhr Anlagen im Skigebiet: 9.00 – 16.00 Uhr Alp Trider Sattelbahn (N6): 8.30 – 16.00 Uhr Änderungen vorbehalten. Bitte beachten Sie die Schliessungszeiten der Bahnen und Lifte. Nach der Betriebseinstellung sind Samnaun und Ischgl nur noch über die Strassenverbindung (Bus, Taxi …) erreichbar. Mit witterungsbedingten Anlagenschliessungen und eingeschränktem Skibetrieb ist insbesondere zu den Randzeiten der Wintersaison zu rechnen. Die Benützung des gesamten Skiraumes nach Pistenschluss ist lebensgefährlich und daher strengstens verboten. In dieser Zeit finden regelmässig Lawinensprengungen sowie die Pistenpräparierung (zum Teil auch mit für den Skifahrer nicht sichtbaren Windenseilen) statt und es gibt keine Kontrollfahrten des Pistendienstes mehr.
14. Skitourengeher Skitouren gehen ist auf den Pisten ausserhalb der Betriebszeiten (17:00 Uhr bis 09:00 Uhr) verboten.
15. Es ist auch deine Natur! Aus Naturschutzgründen ist eine Abfahrt über den Nordrücken des Piz Val Gronda (Richtung Stütze 2) aufgrund der dort vorkommenden seltenen Pflanzen verboten.
16. Datenschutz Rechtliche Hinweise zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
17. Parkplätze Für Skifahrer sind die Parkplätze an der Talstation kostenlos (parken nur von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr erlaubt). Das Abstellen von Wohnmobilen oder Campingwagen ist auf dem Bergbahnparkplatz verboten.
18. Skibusse Die Benützung der Skibusse innerhalb Samnaun ist kostenlos. Der Skibus nach Pfunds/Spiss ist nur mit gültigem Skipass kostenlos. Alle Skipässe berechtigen zur kostenlosen Benützung auf der Strecke Landeck – See – Kappl – Ischgl – Galtür. Zu Saisonbeginn und -ende eingeschränkter Bustransfer.
19. Pisten- & Rettungsdienst Tel. +41(0)81 861 86 51 Achtung: Nur die markierten und geöffneten Skipisten werden überwacht! Bergungskosten sind nicht im Skipasstarif enthalten (Unkostenbeitrag netto CHF 250,- + evtl. Ambulanz und Arztkosten). Meldestellen: SOS-Station (im Gebäude der Bergstation L2), Bahnen, Schlepplifte und Restaurants. Bei Meldung Nummer der Abfahrt angeben.
20. Ermässigungen AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS ERFORDERLICH! Kinderermässigung: für alle unter 17 Jahren (Stichtag = Geburtsdatum)Mit Gästekarte von Samnaun oder Spiss: unter 10 Jahren in Begleitung eines Elternteils freiOhne Gästekarte von Samnaun oder Spiss: unter 8 Jahren in Begleitung eines Elternteils frei Seniorenermässigung (Stichtag = Geburtsdatum):ab dem vollendetem 65. Lebensjahrab dem vollendetem 80. Lebensjahr gilt der Kindertarif Invalidenermässigung: ab einem dokumentierten Invaliditätsgrad von 70 % (Kindertarif) ACHTUNG: Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ist bei jeder Art von Ermässigung nötig. Gruppen: Regelung 20 + 1 Gruppen erhalten beim gemeinsamen Kauf durch einen Reiseleiter/Busfahrer von 20 Skipässen derselben Personenkategorie und Kartengültigkeit einen Skipass mit der gleichen Berechtigung kostenlos.Jugend- und Schülergruppen erhalten den Kindertarif bis zum vollendetem 19. Lebensjahr.Zusätzlich erhält der Buschauffeur gegen Vorlage seines Fahrausweises eine Fussgänger-Freikarte (Strassenkleidung) bzw. einen kostenlosen Skipass (Bezug nur in Skiausrüstung).
21. Tarifbestimmungen Den publizierten Preisen liegt eine Kalkulation mit Stand Juli 2024 zugrunde. Tatsächlich kann jedoch die weitere Entwicklung der für diese Kalkulation massgeblichen Faktoren (z.B. Energiekosten, Inflation etc.) zum momentanen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Daher kann es unter Umständen notwendig werden die Preise bei entsprechenden Entwicklungen neu zu kalkulieren. Wir müssen uns daher vorbehalten, dass die Preise zu einem späteren Zeitpunkt, natürlich jedenfalls vor dem Kauf eines Skipasses, angepasst werden. Jedenfalls ist dann der zu diesem (späteren) Zeitpunkt verlautbarte Preis zu entrichten. 22. Spezielle Regelungen an Konzerttagen Verbundkarten sind in Ischgl/Samnaun an den Konzerttagen (Top of the Mountain Opening-, Spring-, und Closing Concert) sowie an diversen Abendveranstaltungen nicht gültig.Näheres dazu bzw.die Konzerttermine der aktuellen Wintersaison finden Sie unter www.ischgl.com
Letzte Aktualisierung der AGB: 13.08.2024
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